Projektstatus: Vorbereitung Genehmigungsantrag
Repowering Windpark Hassendorf
Der ehemalige Windpark Hassendorf mit seinen zuletzt sechs kleineren Windenergieanlagen prägt seit Anfang der 2000er Jahre das Landschaftsbild an der B75 in der gleichnamigen Gemeinde der Samtgemeinde Sottrum.
Fünf der sechs Anlagen wurden seinerzeit von der PNE AG projektiert und errichtet. Nach nunmehr über 20 Jahren haben die Anlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und sollen in Kürze durch drei moderne Windenergieanlagen ersetzt werden.
Ein Entstehungsort für Erneuerbare Energien.
Standort des Windparks

Die PNE AG projektiert leistungsstarke Anlagen.
Über die geplanten Windenergieanlagen
Die nachfolgend genannten Spezifikationen sind unter Vorbehalt zu verstehen und können sich im weiteren Projektverlauf ändern:
- Anzahl: 3
- Typ: Vestas V150-6.0
- Rotordurchmesser: 150 m
- Nabenhöhe: 125 m
- Gesamtbauhöhe: 200 m
- Nennleistung je WEA: 6,0 MW
- Gesamtnennleistung: 18,0 MW
Daraus ergeben sich die folgenden rechnerischen Werte:
- Stromproduktion pro Jahr: ca. 45.000 MWh
- Versorgte 3-Personen-Haushalte: ca. 12.1001
- CO2-Einsparung pro Jahr: ca. 33.900 Tonnen2
1 Quelle: Bundesverband Windenergie (BWE)
2 Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen für Umwelt, Mensch und Natur.
Umwelt- und Naturschutz
Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz spielen bei der Genehmigung unserer Projekte eine wichtige Rolle: Schon bei der Standortwahl berücksichtigen wir sensible Lebensräume, wie zum Beispiel Vogelzugrouten. Darüber hinaus werden notwendige Schutzmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Eingriffe in Natur und Landschaft werden bei unseren Projekten somit vollständig ausgeglichen.
Der Vorrangstandort Hassendorf ist eine Offenland-Fläche, größtenteils Ackerland, gesäumt und durchzogen von Hecken- und Alleestrukturen. Letztere entstanden maßgeblich als Ausgleichmaßnahmen für die Errichtung der Altanlagen. Im vergangenen Jahr beginnend im Juli 2022 wurden umfangreiche Kartierungen der vorkommenden Brutvogelarten sowie Gast- und Rastvogelarten im Projektgebiet sowie im Umkreis bis 1.500 m durch einen externen Gutachter erstellt, welche im Sommer 2023 abgeschlossen wurden. Seit Mitte April 2023 werden zudem Fledermaus-Vorkommen erfasst und dokumentiert.
Maßnahmen zur Immissionsreduktion:
Selbstverständlich werden die maximal zulässigen Richtwerte für Schall und Schlagschatten eingehalten. Zur Vermeidung von Eiswurf verfügt die Anlage über Eiserkennungssysteme. Wird eine Vereisung festgestellt, wird die Anlage gestoppt und der Rotor zum Stillstand gebracht.
Die Kommunen und ihre Menschen sind uns wichtig.
Regionale Wertschöpfung
Uns ist es wichtig, unsere Windparkvorhaben gemeinsam mit den Menschen vor Ort umzusetzen.
Bürgerbeteiligung erfolgt bei uns durch verschiedene und individuelle Konzepte. So versuchen wir zum Beispiel, lokale Unternehmen zu involvieren – ob für Bau- oder Mäharbeiten –, um so auch Wertschöpfung in der Region vor Ort zu generieren.
Wir begrüßen es sehr, dass durch den § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 die Möglichkeit geschaffen wurde, den Gemeinden Hassendorf, Sottrum und Bötersen eine finanzielle Beteiligung an dem Windparkvorhaben zu ermöglichen. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis, den betroffenen Gemeinden einen freiwilligen Zuschuss von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde anzubieten, sofern dessen gesetzliche Anforderungen in dem jeweiligen Projekt erfüllt werden.
Der Zuschuss wird allen Gemeinden gewährt, deren Gemeindegebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Mitte des Turms einer Windenergieanlage liegt. Die Höhe beträgt bei modernen Windkraftanlagen etwa 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr und Anlage.
Die Gemeinde Hassendorf kann sich zudem auf jährliche Pachtzahlungen aus dem Windparkgebiet sowie Gewerbesteuereinnahmen freuen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Projekthistorie und -zukunft
Die Zulässigkeit des Repowerings des ehemaligen Windparks Hassendorf im ehemaligen Vorranggebiet Hassendorf wurde 2021 im Rahmen eines sogenannten Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz geklärt. Die rein planungsrechtliche Zulässigkeit wurde uns im Juni und offiziell mit Bescheid im November bestätigt. Den Bescheid haben wir im Januar 2023 freiwillig öffentlich bekanntgemacht.
Der raumordnungsrechtliche Vorbescheid kann unter folgendem Link beim Landkreis eingesehen werden:
Mit Bekanntgabe des Bescheides im Juni 2022 wurden umgehend alle erforderlichen externen Gutachten beauftragt. Dies betrifft neben den oben genannten naturschutzfachlichen Erhebungen auch Vermessung, Baugrunduntersuchungen, Schallemissionen, Schattenwurf, Standsicherheit und vieles mehr.
Mit Fertigstellung aller genehmigungsrelevanten Unterlagen soll der Genehmigungsantrag für das Repowering des Windparks Hassendorf Ende 2023/Anfang 2024 beim Landkreis eingereicht werden. Mit Erhalt der Genehmigung wird der Windpark zur nächstmöglichen EEG-Ausschreibung angemeldet, in der die Stromvergütung festgelegt wird. Parallel dazu beginnen die vorbereitenden Baumaßnahmen.
Nach aktueller Rücksprache und Erfahrung mit dem Landkreis Rotenburg ist ein Genehmigungserhalt im Jahr 2024 (bei planmäßiger Antragstellung) nicht ausgeschlossen.
Ihre Ansprechpartner
Seit 2020 arbeiten wir an der Repoweringplanung des Windparks Hassendorf, dabei stehen wir in aktivem Austausch mit der Gemeinde Hassendorf, dem Landkreis und den Grundeigentümern. Sollten Sie Fragen zum Projekt haben, wenden Sie sich gerne an uns:
Slena Schweiger
Projektentwicklung
slena.schweiger(at)pne-ag.com
Andreas Birkenhagen
Projektentwicklung
andreas.birkenhagen(at)pne-ag.com
Erfahren Sie mehr über die PNE AG und unsere Arbeit als Clean Energy Solutions Provider.
FAQ Windenergie
Unsere Antworten auf häufige Fragen.
In einer Welt, die verstärkt nach nachhaltigen Energiequellen sucht, spielt Windenergie eine bedeutende Rolle in der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Bereitstellung sauberer Energie. Wir klären häufige Fragen in dem komplexen Bereich der Projektentwicklung von Windenergie-Projekten.